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Wärmepumpe mit bis zu 80 % Zuschuss.

Wir planen, bauen ein und begleiten Sie durch die Förderung. Einbau noch 2026 möglich – solange Termine frei sind.

Was die Förderung für Sie bedeutet

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Heizungsförderung (BEG). Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen.

bis 80 %Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen, sonst bis 70 %
28.000 €förderfähige Kosten je Wohneinheit
ab 02/2027sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 €
BausteinFür wenAnteil
GrundförderungAlle privaten Eigentümer, die eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen30 %
Klimageschwindigkeits-BonusSelbstnutzende Eigentümer beim Tausch einer Öl- oder Kohleheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung16 %
Einkommens-BonusSelbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach Haushaltseinkommenbis 40 %
Höchstens zusammen80 %

Rechenbeispiel

Eine Wärmepumpe kostet 32.000 €. Gefördert werden davon höchstens 28.000 €. Bei 80 % Förderquote erhalten Sie bis zu 22.400 € Zuschuss.

Gefördert werden nur Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Der Antrag wird vor Beginn der Arbeiten bei der KfW gestellt. Die Förderung hängt von Haushaltsmitteln ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Stand: Oktober 2026.

Monteure von Selvi Haustechnik bei der Inbetriebnahme einer Wärmepumpe

Eigene Monteure. Saubere Arbeit.

Bei uns baut kein Subunternehmer ein, sondern unser eigenes Team aus Ibbenbüren – vom Speicher über die Verrohrung bis zur Inbetriebnahme der Wärmepumpe.

Termin vor Ort anfragen

In fünf Schritten zur neuen Heizung

  1. Förder-Check

    Sie schicken uns kurz Ihre Daten oder rufen an.

  2. Vor-Ort-Termin

    Wir nehmen Haus, Heizung und Heizkörper auf und ermitteln die Heizlast.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit der passenden Wärmepumpe.

  4. Förderantrag

    Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und begleiten Sie beim KfW-Antrag.

  5. Einbau

    Unsere Monteure bauen ein und nehmen die Anlage in Betrieb.

Häufige Fragen

Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?

In vielen Altbauten ja. Entscheidend sind die Heizlast des Hauses und die nötige Vorlauftemperatur. Beides prüfen wir beim Termin vor Ort. Eine Fußbodenheizung ist nicht zwingend nötig – oft reichen einzelne größere Heizkörper.

Wer stellt den Förderantrag?

Den Antrag stellen Sie als Eigentümer online bei der KfW, und zwar bevor die Arbeiten beginnen. Wir erstellen die dafür nötige Bestätigung zum Antrag und helfen Ihnen Schritt für Schritt.

Ist ein Einbau noch in diesem Jahr möglich?

Ja, solange wir freie Einbautermine haben. Je früher Sie anfragen, desto besser. Den genauen Termin sagen wir Ihnen nach dem Vor-Ort-Termin.

Wie laut ist eine Wärmepumpe?

Moderne Außengeräte sind leise. Gefördert werden Luft-Wasser-Wärmepumpen ohnehin nur, wenn sie mindestens 10 Dezibel unter den europäischen Grenzwerten liegen. Zusätzlich planen wir den Aufstellort so, dass Sie und Ihre Nachbarn möglichst wenig hören.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage dazu?

Oft ja: Mit eigenem Solarstrom senken Sie die Betriebskosten der Wärmepumpe. Wir planen beides auf Wunsch gemeinsam und rechnen Ihnen vor, was sich für Ihr Haus lohnt.

Gibt es Förderung für Neubauten?

Nein. Die Heizungsförderung (BEG) gilt nur für Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten beraten wir Sie trotzdem gern.

Wie viel Zuschuss ist für Ihr Haus drin?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich – und melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.